Können betagte Menschen oder durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig gewordene Menschen bzw. deren Angehörige und Bezugspersonen die pflegerische Betreuung im häuslichen Umfeld nicht mehr sicherstellen, so gibt es die Möglichkeit, dass sie die Hilfe von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf eine qualifizierte, ambulante Versorgung in ihrem häuslichen Bereich im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung.
Schwerpunktmäßige Aufgaben unseres Pflegedienstes:
Grundpflege lt. SGB XI
Behandlungspflege lt. SGB V
Erbringung von individueller Betreuungs- und Entlastungsleistung nach dem Pflegestärkungsgesetz § 45b SGB Xl
Verhinderungspflege
Wir beraten, betreuen und pflegen Sie gern – in Ihrer häuslichen Umgebung:
Auf Verordnung Ihres Arztes ermöglichen wir folgende Maßnahmen:
Natürlich ist dies auch als Privatleistung möglich.
Auch betreuende Angehörige benötigen mal eine Auszeit. Diese Ruhe sei Ihnen gegönnt und Sie können sie sorglos annehmen – wir kümmern uns um Ihre Lieben im Rahmen Ihrer gesetzlichen Ansprüche.
Die Organisation einer kurzzeitigen (Urlaubs)Vertretung für pflegende Angehörige wird über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI geregelt. Hierfür stehen Ihnen jährlich ein festgelegter Betrag in derzeit bis zu 1.612,00 Euro zur Verfügung. Voraussetzung ist eine 6-monatige Pflegezeit und eine bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson.
Betreutes Wohnen, Mobile Essenversorgung, medizinische Fußpflege, Friseur, Physiotherapie, Logopäden, etc.