Unsere Pflegeleistungen

Können betagte Menschen oder durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig gewordene Menschen bzw. deren Angehörige und Bezugspersonen die pflegerische Betreuung im häuslichen Umfeld nicht mehr sicherstellen, so gibt es die Möglichkeit, dass sie die Hilfe von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf eine qualifizierte, ambulante Versorgung in ihrem häuslichen Bereich im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung.


Schwerpunktmäßige Aufgaben unseres Pflegedienstes:

Grundpflege lt. SGB XI

Behandlungspflege lt. SGB V

Erbringung von individueller Betreuungs- und Entlastungsleistung nach dem Pflegestärkungsgesetz § 45b SGB Xl

Verhinderungspflege

Wir beraten, betreuen und pflegen Sie gern – in Ihrer häuslichen Umgebung:


  • Wir pflegen Sie bei Pflegebedürftigkeit oder nach Krankenhausaufenthalten
  • Wir passen die Pflegeleistungen individuell nach vereinbarten Pflegezeiten an
  • Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar
  • Wir leiten Angehörige in der Pflege an

Grundpflege

  • Körperpflege (Ganzkörperwaschung, Duschen, Baden)
  • Betten, Lagern
  • An- und Auskleiden
  • Zubereiten von Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Stoma- und Inkontinenzversorgung

Behandlungspflege

Auf Verordnung Ihres Arztes ermöglichen wir folgende Maßnahmen:


  • Medikamentengabe und Überwachung
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel (eigener Wundmanager)
  • Tracheostomapflege
  • Injektionen, Infusionsüberwachung
  • Enterale und parenterale Ernährung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/- verbände
  • Spülungen, Einläufe, Klistiere
  • Katheterpflege und -wechsel

Hauswirtschaftliche Versorgung

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI und/oder über die Leistungen der Pflegeversicherung.

Natürlich ist dies auch als Privatleistung möglich.

  • Reinigung der Wohnung
  • Reinigung der Wäsche
  • ggf. Begleitung zu Arztbesuchen (KEIN Personentransport)
  • Einkaufsservice bzw. Begleitung zum Einkauf (KEIN Personentransport)
  • Zubereitung von Mahlzeiten

Zusatzleistungen

  • Hilfe bei der Antragstellung von Pflegeleistungen
  • Hilfe bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln, Durchführung von Pflegeeinsätzen bei Geldleistung (It. § 37 Abs. 3 SGB XI)
  • Verhinderungs,- Entlastungs- und Urlaubspflege

Auch betreuende Angehörige benötigen mal eine Auszeit. Diese Ruhe sei Ihnen gegönnt und Sie können sie sorglos annehmen – wir kümmern uns um Ihre Lieben im Rahmen Ihrer gesetzlichen Ansprüche.

Die Organisation einer kurzzeitigen (Urlaubs)Vertretung für pflegende Angehörige wird über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI geregelt. Hierfür stehen Ihnen jährlich ein festgelegter Betrag in derzeit bis zu 1.612,00 Euro zur Verfügung. Voraussetzung ist eine 6-monatige Pflegezeit und eine bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson.


Weiterhin vermitteln wir auf Wunsch:

Betreutes Wohnen, Mobile Essenversorgung, medizinische Fußpflege, Friseur, Physiotherapie, Logopäden, etc.

 
 
 
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